
Hotrega Schnee- und Eis-Weg "2 in 1 Supergranulat" 5 Liter Eimer
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Vorteile
Hotrega Schnee- und Eis-Weg "2 in 1 Supergranulat" 5 Liter Eimer
Streumittel und Flüssig-Enteiser in einem
•Schont Kunststoff- und Marmorböden
•Bis zu 8 mal schneller und bis zu 10 mal effektiver als herkömmliches Streusalz
•Schützt bis zu 3 Tagen vor Wiedervereisung
Hochleistungs-Enteisungsgranulat zur schnellen und sicheren Beseitigung von Eis und Schnee. Durch selbsttätige Wärmeentwicklung werden vereiste Flächen blitzschnell aufgetaut und bis zu 3 Tage vor Wiedervereisung geschützt. Das Hochkonzentrat besitzt eine bis zu 10 mal höhere Effektivität als herkömmliches Streusalz, ist dadurch deutlich ergiebiger und wirkt selbst noch bei Temperaturen bis -50 °C. Das Granulat ist wasserlöslich und verursacht somit keine Verstopfungen in Kanaldeckeln oder Stö- rungen in Kanalisationen oder Kläranlagen. Die ausgezeichnete Hafteigenschaft ermöglicht eine Anwendung auf Schräglagen bis zu 45° (z.B. auf Rampen). Gelöst in Wasser wird das Granulat zum wirksamen Flüssigtaumittel. Hierbei kann die Wirkung durch die flächendeckende Benetzung nochmals um ca. 25% gesteigert werden. Zum Auftragen empfehlen wir eine Kunststoff-Gießkanne.
Einsatzgebiete: Hof- und Garageneinfahrten, Gehwege, Eingangs-bereiche, Schulhöfe, Laderampen, Parkplätze, Tankstellen, Waschstraßen, vereiste Tore oder Scharniere uvm.
Anwendung:
1. Einsatz als Streumittel Schnee- und Eis-Weg auf die schnee- und eisbedeckten Flächen streuen. Bei leichtem Frost genügen ca. 20 g pro m2, bei dickeren Eisschichten bis 100 g pro m2.
2. Einsatz als Flüssig-Taumittel Je nach Grad der Vereisung ca. 20–100g (ca. eine viertel bis eine ganze Kaffeetasse) Granulat auf 1 Liter Wasser dosieren und z. B. mit einer Gießkanne auf die zu behandelnden Flächen auftragen. Eine Gießkanne mit 10 Liter Inhalt reicht für ca. 10 m2.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze |
H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
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P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |